Bald Mietminderung bei Gebäudesanierung verboten
08.10.2012, 09:05 Uhr | dapd
Verbot Mietminderung: die Bundesregierung will Anreize zur energetischen Sanierung schaffen (Quelle: imago)
Vermieter können künftig energetisch sanieren, ohne eineMietminderung durch den Mieter fürchten zu müssen. JustizministerinSabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte im Bundestag, die Mietrechtsänderung solle Vermieter zu Investitionen motivieren. Mieter profitierten von der Reform, weil ihr Energieverbrauch sinke. Geplant sei eine "ausgewogene Anpassung von Leistung und Gegenleistung". Demnach soll bei einer Sanierung eine Mietminderung für den Zeitraum von drei Monaten untersagt werden.
Der SPD-Abgeordnete Ingo Egloff kritisierte, die Grenzen zwischen energetischer Sanierung und allgemeiner Modernisierung seien fließend. Das geplante Verbot der Mietminderung "eröffnet doch dem Mietstreit Tür und Tor". Die Grünen-Parlamentarierin Daniela Wagner warf der schwarz-gelben Koalition vor, sie wolle "im Hauruck-Verfahren" Mieterrechte abschaffen.
Neue Betriebskosten
Über die Vorlage der Bundesregierung beraten jetzt zunächst die Ausschüsse des Bundestages. Das Gesetz soll es auch möglich machen, sogenannte Contracting-Kosten als Betriebskosten auf den Mieter umzulegen. Beim Contracting wird die Energielieferung auf ein darauf spezialisiertes Unternehmen (Contractor) übertragen.
Auch sollen Gerichtsverfahren gegen sogenannte Mietnomaden erleichtert werden. Sie können künftig im Räumungsverfahren verpflichtet werden, eine Sicherheitsleistung für die laufenden Mieten zu hinterlegen. Hinterlegt der Mieter die SicherheMietrechtsänderungsgesetz:
Der Bundesrat hat dem neuen Gesetz zugestimmt. Die Änderungen:
Die Nichtzahlung der Kaution wird als Grund zur fristlosen it nicht, kann der Vermieter ihn im einstweiligen Rechtsschutz viel zügiger vor die Tür setzen.
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Vereinfachte Durchsetzung energetischer Modernisierung
Vermieter können energetische Modernisierungsmaßnahmen künftig einfacher durchsetzen. Der Kreis an Maßnahmen, die Mieter dulden müssen, wird ausgeweitet.
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Minderungsausschluss bei energetischer Modernisierung
Das Minderungsrecht wird bei Beeinträchtigungen des Mieters durch energetische Sanierungen, die dem Mieter zugutekommen, für die ersten 3 Monate ausgeschlossen.
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Nichtzahlung der Kaution als Kündigungsgrund